Steuern

Steuern – Ein heikles Thema

Steuern sind für das Gemeinwohl eines Staates unverzichtbar. Doch niemand zahlt gerne freiwillig und viel Steuern. Zumal man bei den Steuern schnell auch in Probleme kommen kann. Sei es weil man seine Erträge aus den Aktien nicht versteuert oder die Steuererklärung falsch ist. In solchen Fällen stellt sich natürlich immer die Frage, was man machen soll. Schließlich kann man sich hier schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aussetzen.

Die Gefahr einer Steuerhinterziehung

Privatverkäufe, Erträge aus Aktien oder das Parken von Kapital auf den Konten im Ausland. Es kann viele Anlässe geben, bei denen man sich der Gefahr einer Steuerhinterziehung aussetzen kann. Dazu kann es schon ausreichen, wenn man zum Beispiel bei Aktienbesitz keine Steuererklärung abgibt oder nicht vollständig seine Kapitalerträge offenlegt. Entdeckt das Finanzamt hier Fehler, kann das schnell in einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung enden. Doch soweit muss es nicht kommen, das Steuerrecht sieht hier nämlich eine Hintertür vor. So kann man sich gegenüber dem Finanzamt auch selbst anzeigen. Der Vorteil durch eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung, man muss lediglich seine tatsächlichen Steuerverhältnisse offenlegen und die Steuerschuld bezahlen. Eine Strafe oder sogar ein Strafverfahren gibt es in einem solchen Fall nicht. Im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige Steuerhinterziehung muss man aber beachten, dass man diese nur solange einreichen kann, wie der Sachverhalt vom Finanzamt noch nicht entdeckt worden ist. Hat das Finanzamt schon Kenntnis davon, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Darum einen Anwalt Steuerstrafrecht

Wenn es jetzt um eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung durch Pohl Legal geht, so sollte man diese nicht selber verfassen. Vielmehr sollte man hier die Hilfe von einem Anwalt Steuerstrafrecht in Anspruch nehmen. Eine solche Selbstanzeige muss man nämlich sehr umfassend und richtig erstellt werden. Eine Nachbesserung nach dem Erreichen der Selbstanzeige ist nämlich nicht mehr möglich. Wenn es hier zu einem Fehler kommt, kann das nämlich dramatische Folgen haben. Ein bestes Beispiel ist dafür der Fall des ehemaligen FC Bayern Präsidenten Uli Hoeneß. Dieser erstattete eine Selbstanzeige, die aber mangelhaft war. Die Folge war ein Strafverfahren mit der Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Das gilt es mit einem Anwalt Steuerstrafrecht zu vermeiden, in dem man hier sehr genau arbeitet. Was sich in der Praxis einfacher anhört, als es tatsächlich der Fall ist. Schließlich besteht bei einer Selbstanzeige immer auch die Gefahr der Entdeckung, wo diese dann nicht mehr gültig wird. Dementsprechend schnell muss hier ein Arbeiten dann letztlich sein. Erst wenn eine vollständig gefertigte Selbstanzeige erstellt ist, kann man diese beim Finanzamt einreichen. Und dann muss man abwarten, ob die Selbstanzeige vom Finanzamt formal akzeptiert wird oder nicht.