Flaggenmast

Flaggenmast für die Repräsentation 

Auf dem eigenen Grundstück, bzw. im eigenen Garten darf jeder einen Flaggenmast aufstellen und eine Fahne hissen. Das gilt natürlich auch für Unternehmen, die ihr Logo hissen wollen, auf Produkte hinweisen, oder sich dadurch diverse Erklärunen oder Wegweiser ersparen wollen.

Flaggenmast
Flaggenmast evtl. für Ihre Nationalflagge!

 

Um keinen Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu bekommen, sollte man vorher über die Beflaggung sprechen. Vor allem wenn die Fahne das Wappen des Lieblingsfußballvereins zeigt und der Nachbar ausgerechnet Fan des Erzrivalen ist. Grundlegend dürfen Privatleute jede Flagge hissen (bzw. einen Fahnen-, oder Flaggenmast aufstellen), sofern diese keine verbotenen Symbole aufweisen, somit ist praktisch jede Nationalflagge erlaubt.